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Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen
Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich der ATGB
1.1 Anwendungsbereich: Diese Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“) regeln das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tages- und/oder Dauerkarten (Liga oder Liga Plus) und/oder sonstigen Eintrittskarten (gemeinsam „Ticket“ oder „Tickets“) beim 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA („FCK“ genannt) oder vom FCK autorisierten Dritten („autorisierte Vorverkaufsstellen“) im Hinblick auf den Besuch von Veranstaltungen begründet wird, insbesondere für den Besuch von Fußballspielen und sonstigen Veranstaltungen, die vom FCK zumindest mitveranstaltet werden sowie den Zutritt und Aufenthalt im Fritz-Walter-Stadion einschließlich der dem Fritz-Walter-Stadion angeschlossenen Außenanlagen (in dem der Stadionordnung beigefügten Lageplan mit einer durchgehenden Linie gekennzeichnet), es sei denn für die entsprechende Veranstaltung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“).
1.2 Beförderung bei Heimspielen: Mit einem für ein Fußballheimspiel (Pflichtspiele) der 1. Herrenmannschaft des FCK erworbenen Ticket wird ein Anspruch auf Beförderung mit den Verkehrsmitteln des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) eingeräumt, mit dem ein Beförderungsvertrag zwischen dem Kunden des Tickets und dem in Anspruch genommenen Verkehrsverbundes Rhein-Neckar zustande kommt. Für den Beförderungsvertrag gelten die entsprechenden Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes.
1.3 Auswärtstickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets, die zum Zutritt zu Stadien bei Auswärtsspielen des FCK berechtigen (nachfolgend „Auswärtstickets“), begründet wird, wenn die Auswärtstickets vom FCK oder von diesem autorisierten Vorverkaufsstellen erworben werden. Spätestens mit Zutritt zu den Stadien bei Auswärtsspielen können weitere Regelungen oder AGB Geltung erlangen, insbesondere die Stadionordnung oder AGB des Heimklubs. Sollten diese ATGB mit den genannten Regelungen des Heimklubs in Widerspruch stehen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem FCK diese ATGB Vorrang.
2. Ticketbestellung, Vertragsschluss, Leistungsgegenstand
2.1 Bezugswege: Tickets für die Veranstaltungen des FCK sind grundsätzlich nur beim FCK oder bei von diesem autorisierten Verkaufsstellen zu beziehen. Ob eine Verkaufsstelle vom FCK autorisiert ist, kann beim FCK unter der Kontaktadresse unter Ziffer 15 abgefragt werden. Beim Erwerb von Tickets von autorisierten Verkaufsstellen können zusätzliche oder von diesen ATGB abweichende Regelungen gelten.
2.2 Online-Bestellung: Bei der Online-Bestellung von Tickets wird bei der Registrierung des Kunden ein persönliches Passwort vergeben. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Der Kunde haftet für alle in diesem Zusammenhang eintretenden missbräuchlichen Nutzungen durch Dritte, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten. Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden. Mit der online erfolgenden Bestätigung durch den FCK an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem FCK auf Grundlage der auf der Internet-Präsenz des FCK ausgewiesenen Konditionen, der Stadionordnung und dieser ATGB in der jeweils gültigen Fassung zustande.
2.3 Offline-Bestellung: Im Fall der Offline-Bestellung, insbesondere über den stationären Verkauf in den Fanshops, der Tageskasse, ggf. der Ticket-Hotline oder über die autorisierten Vorverkaufsstellen, kommt der Vertragsschluss mit dem FCK mit dem Zeitpunkt des Versands, der Übergabe bzw. der Hinterlegung des Tickets (Ziffer 6.2 dieser ATGB) auf der Grundlage der auf der Internet-Präsenz des FCK ausgewiesenen Konditionen, der Stadionordnung und dieser ATGB in der jeweils gültigen Fassung zustande.
2.4 Beschränkungen: Der FCK behält sich vor, die insgesamt für den Verkauf im Rahmen einer Veranstaltung und für den einzelnen Kunden maximal zur Verfügung stehende Ticketanzahl nach eigenem Ermessen zu erhöhen oder zu verringern und Ticketermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen zu gewähren oder diese abzulehnen.
2.5 Zuteilung anderer Tickets: Sofern der Kunde seine Einwilligung erteilt hat, ist der FCK im Fall eines Ausverkaufes der gewünschten Kategorie berechtigt, anstatt der Nichtannahme des Angebots dem Kunden Tickets der nächstniedrigeren Kategorie zuzuteilen.
2.6 Besuchsrecht: Durch den Vertragsschluss mit dem FCK oder mit einer von ihm autorisierten Vorverkaufsstelle über den Erwerb eines oder mehrerer Tickets, erwirbt der Kunde das Recht zum Besuch der entsprechenden Veranstaltung(en) nach Maßgabe dieser ATGB, insbesondere im Rahmen der Regelungen in Ziffer 10 („Besuchsrecht“). Der FCK erfüllt die ihm obliegenden Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts des Kunden, indem er diesem einmaligen Zutritt zu der/den Veranstaltung(en) gewährt. Je Ticket ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Der FCK wird auch dann von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Kunden frei, wenn der Ticketinhaber bei Zutritt zum Fritz-Walter-Stadion nicht mit dem für die entsprechende Veranstaltung berechtigten Kunden identisch ist. Ziffer 9.3. dieser ATGB bleibt hiervon unberührt.
3. Dauerkarten
3.1 Dauerkarte: Der Erwerber einer Dauerkarte ist berechtigt, mit seiner Dauerkarte die Heimspiele des FCK im Stadion zu besuchen, für die er eine Dauerkarte erworben hat. Je nach erworbener Dauerkarte können mit der Dauerkarte auch etwaige Vorrechte verbunden sein. Details sind der Leistungsbeschreibung bei Bestellung der Dauerkarte oder der Website des FCK (www.fck.de) zu entnehmen. Eine Dauerkarte hat eine Laufzeit von jeweils einer Saison (jeweils 01.07. eines Jahres bis 30.06. des Folgejahres) und wird personalisiert ausgegeben. Die Höhe des Kaufpreises richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste des FCK, u. a. abrufbar auf der Website des FCK (www.fck.de). Der Kaufpreis ist unmittelbar nach verbindlicher Bestellung zur Zahlung fällig.
3.2 Verlängerung: Jeweils vor Beginn einer neuen Saison hat der Kunde die Möglichkeit, seine Dauerkarte zu verlängern. Die Zustimmung zur Verlängerung der Dauerkarte muss der Kunde über den Onlineshop (https://shop.fck.de) des FCK abgeben. Erteilt der Kunde seine Zustimmung nicht innerhalb der vom FCK vorab angekündigten Verlängerungsfrist, erlischt die Reservierung und es besteht kein Anspruch mehr auf den Platz. Die Dauerkarte gilt als bestätigt, sobald der Button „Zahlungspflichtig bestellen“ ausgewählt wurde. Der Kaufpreis der jeweiligen Dauerkarte ist sofort fällig. Wird das Dauerkartenmodell Liga gewählt, stehen dem Kunden die Zahlungsmethoden PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung zur Verfügung. Wird das Dauerkartenmodell Liga Plus gewählt, wird der Kaufpreis sofort via Bankeinzug abgebucht. Sofern sich die Konditionen für Dauerkarten ändern (z. B. Preis), informiert der FCK rechtzeitig vor Beginn der Verlängerungsfrist.
3.3 Außerordentliche Kündigung: Ungeachtet der Regelungen in Ziffer 3.2 dieser ATGB ist jede Vertragspartei berechtigt, das durch den Erwerb einer Dauerkarte begründete Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Die außerordentliche Kündigung durch den Kunden hat in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) an die unter Ziffer 15 genannte Kontaktadresse zu erfolgen. Ein wichtiger Grund für den FCK liegt insbesondere dann vor, wenn der FCK nach Maßgabe der Ziffern 9.4, 10.8 und/oder 10.9 dazu berechtigt ist, eine der in den genannten Regelungen beschriebenen Rechtsfolgen auszusprechen.
3.4 Bedingungen des Dauerkartenerwerbs: Minderjährige können eine Dauerkarte nur mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters erwerben. Mit Ende der Laufzeit verliert eine Dauerkarte automatisch ihre Gültigkeit, d. h. der Kunde verliert jegliches Besuchsrecht. Eine vorzeitige Kündigung der Dauerkarte durch den Kunden, die Zuteilung eines neuen Platzes im Stadion auf Antrag des Kunden („Umsetzung“) und/oder die Umschreibung der Dauerkarte auf eine andere Person („Umschreibung“) ist ausgeschlossen. Das Recht jeder Vertragspartei, das durch den Erwerb einer Dauerkarte begründete Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den FCK liegt insbesondere dann vor, wenn der FCK nach Maßgabe der Ziffern 9.4, 10.7 und/oder 10.8 dazu berechtigt ist, eine der in den genannten Regelungen beschriebenen Rechtsfolgen auszusprechen.
3.5 Umsetzung: Die Zuteilung eines neuen Platzes im Fritz-Walter-Stadion („Umsetzung“) ist nur zum Saisonwechsel und im Rahmen der Platzkapazitäten und organisatorischen Möglichkeiten möglich. Umsetzungen für die neue Saison können nur innerhalb der vom FCK vorab angekündigten Verlängerungsfrist über den Onlineshop selbst veranlasst werden.
3.6 Umschreibung: Für die Übertragung einer Dauerkarte gelten die Bestimmungen in Ziffer 9 entsprechend. Darüber hinaus kann der Inhaber einer Dauerkarte die Umschreibung auf eine andere Person veranlassen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Umschreibung; sie erfolgt aus Kulanzgründen des FCK und steht unter dem Vorbehalt vorhandener Platzkapazitäten und organisatorischer Gegebenheiten. Die Umschreibung ist nur zum Saisonwechsel möglich. Die Umschreibung kann nur innerhalb der vom FCK vorab angekündigten Frist und ausschließlich über den Onlineshop unter Angabe der E-Mail-Adresse des neuen Kunden in dessen Kundenkonto gestellt werden. Eine Umschreibung auf einen minderjährigen Kunden kann nur mit Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters stattfinden. Eine (teilweise) Rückerstattung des Kaufpreises an den umschreibenden Kunden erfolgt nicht.
4. Ermäßigte Tickets
4.1 Ermäßigungsberechtigung: Grundsätzlich ermäßigungsberechtigt für den Erwerb von Tickets – soweit verfügbar – sind Kinder bzw. Jugendliche ab dem 7. bis zum 16. Lebensjahr, Schüler und Studenten (bis einschließlich 24 Jahre), Personen mit Schwerbeschädigtenausweis ab 50 Prozent sowie Rentner (ab dem 60. Lebensjahr). Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für die jeweilige Ermäßigungsberechtigung maßgeblich ist der Tag des Ticketerwerbs. Einzelheiten richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste des FCK. Die Ermäßigungsvoraussetzungen müssen auch am jeweiligen Spieltag noch gegeben sein; andernfalls hat der Kunde vor Zutritt zum Fritz-Walter-Stadion als Aufpreis die Differenz zwischen dem ermäßigten Ticket und einem entsprechenden Tagesticket am jeweiligen Spieltag („Aufwertung“) zu zahlen.
4.2 Ermäßigungsnachweis: Der jeweils aktuelle – soweit existent: amtliche bzw. offizielle – Ermäßigungsnachweis ist beim Erwerb der Tickets vorzulegen und auch beim Stadionzutritt mitzuführen sowie auf Anfrage des FCK und der von ihm beauftragten Dritten (insbes. des Sicherheits- und Ordnungsdienstes) vorzuzeigen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er nicht gültig, kann der Zutritt zum Fritz-Walter-Stadion verweigert werden; der zurückgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus dem Fritz-Walter-Stadion sowie mit einer Strafanzeige geahndet werden.
4.3 Schoßkarten: Für Kinder von 0 - 6 Jahren, die in Begleitung eines aufsichtspflichtigen Volljährigen sind, können Schoßkarten erworben werden. Diese Karten können nur am jeweiligen Spieltag in Begleitung des Kindes oder gegen Vorlage des Altersnachweises an den Clearingstellen Nord-Ost und Süd gegen Vorlage der Erwachsenenkarte im Sitzplatzbereich erworben werden. Eine Schoßkarte dient ausschließlich als Zugangsberechtigung. Das Kind erhält hiermit keinen eigenen Sitzplatz. Es wird kein Zutritt zum Stehplatzbereich gewährt. Eine Schoßkarte kann nicht aufgewertet werden.
4.4 Aufwertung: Für die Weitergabe von ermäßigten Tickets gelten die Regelungen in Ziffer 9 mit der zusätzlichen Maßgabe, dass eine Weitergabe nur möglich ist, wenn der neue Ticketinhaber die Ermäßigungsvoraussetzungen des betroffenen Tickets ebenfalls erfüllt, es sei denn, der neue Ticketinhaber zahlt vor Zutritt zum Stadion als Aufpreis die Differenz zwischen dem ermäßigten Ticket und einem entsprechenden Tagesticket am jeweiligen Spieltag („Aufwertung“). Für die Aufwertung eines Tickets kann vom FCK eine Bearbeitungsgebühr nach der jeweils gültigen Preisliste des FCK erhoben werden.
5. Zahlungsmodalitäten
5.1 Ticketpreise: Die Höhe des Ticketpreises richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste des FCK. Bestellungen von Tickets werden nur gegen Vorkasse und mit den akzeptierten Zahlungsmethoden (z. B. Überweisung, EC-Karte, Kreditkarte, Barzahlung, PayPal, Sofortüberweisung) bearbeitet. Zuzüglich zum Ticketpreis kann der FCK dem Kunden im Fall eines Ticketversands die Versandkosten und/oder für Leistungen, die im Interesse des Kunden sind, eine angemessene Servicegebühr (z. B. Vorverkaufsgebühr) in Rechnung stellen.
5.2 Stornierung: Sollte die Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z. B. keine ausreichende Kreditkarten- oder Kontodeckung, Rückbuchung), ist der FCK berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren; die entsprechenden Tickets verlieren ihre Gültigkeit. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt dem FCK vorbehalten.
5.3 Rechnungstellung: Dem Kunden wird die Rechnung nach Wahl des FCK in Papierform oder bei Online-Bestellung elektronisch übermittelt.
5.4 SEPA-Lastschriftmandat bei Dauerkartenmodell Liga Plus: Erteilt der Kunde dem FCK bei Abschluss des Dauerkartenmodells Liga Plus ein SEPA-Lastschriftmandat, erfolgt der Einzug der Lastschrift erst nach der Rechnungstellung und wird dem Kunden spätestens einen Geschäftstag vor Einzug vorab angekündigt. Der Kunde sichert zu, für entsprechende Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch den FCK verursacht wurde.
6. Versand der Tickets und Hinterlegung
6.1 Versand: Der Versand der Tickets erfolgt auf Kosten des Kunden. Die Auswahl des Versandunternehmens erfolgt durch den FCK.
6.2 Hinterlegung: Sofern bei kurzfristiger Bestellung ein rechtzeitiger Zugang der Tickets nicht mehr gewährleistet werden kann, werden die Tickets hinterlegt. Die Hinterlegung der Tickets erfolgt an den hierfür am Fritz-Walter-Stadion eingerichteten Clearingstellen. Die Abholung der Tickets ist nur durch den Kunden oder einen vom Kunden schriftlich bevollmächtigten Dritten unter Vorlage eines amtlichen Ausweises oder eines sonstigen amtlichen zur Identifikation geeigneten Dokuments möglich. Das Risiko eines Verlusts oder einer Beschädigung der Tickets vor der Abholung an der Abholkasse trägt der Kunde, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des FCK oder des vom FCK beauftragten Dritten vor.
6.3 Print@Home Tickets / E-Tickets: In gewissen Bereichen des Stadions sind die Tickets auch als Print@Home Tickets erhältlich. Die Print@Home Tickets müssen dabei zwingend ausgedruckt sein, um als gültiges Ticket anerkannt zu werden. Sollte das Ticket nicht ausgedruckt sein, kann dies gegen eine Gebühr an den Clearingstellen am Stadion nachgedruckt werden.
7. Neuausstellung bei Reklamation, Defekt, Abhandenkommen
7.1 Reklamation: Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel aufweisen, muss innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Tickets beim Kunden, spätestens jedoch fünf Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung, in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) an die unter Ziffer 15 genannte Kontaktadresse erfolgen. Im Falle einer Offline-Ticketbestellung gemäß Ziffer 2.3, bei der das Ticket übergeben bzw. gemäß Ziffer 6.2 hinterlegt wird, muss eine etwaige Reklamation unverzüglich erfolgen. Mängel in diesem Sinne dieser Ziffer 7.1 sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der FCK dem Kunden gegen Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Neuausstellung, sondern eine solche obliegt der Kulanz des FCK.
7.2 Defekt: Im Fall des Defekts eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets (einschließlich Dauerkarten) ist der FCK unverzüglich zu unterrichten. Der FCK wird das betroffene Ticket unmittelbar nach Anzeige des Defekts sperren und gegen Aushändigung des defekten Tickets ein neues Ticket ausstellen. Für die Neuausstellung wegen Defekts der Dauerkarte können vom FCK Bearbeitungsgebühren nach der jeweils aktuellen Preisliste erhoben werden, es sei denn, der FCK oder von ihm beauftragte Dritte haben den Defekt der Dauerkarte nachweislich zu vertreten. Nicht der elektronischen Zugangskontrolle unterliegende defekte Tickets werden nur Zug-um-Zug gegen Nachweis des Defekts, z. B. durch Vorlage des Originaltickets, und auf Kosten des Kunden ersetzt.
7.3 Abhandenkommen: Der FCK ist über das Abhandenkommen von bei ihm erworbenen Tickets unverzüglich zu unterrichten. Der FCK ist berechtigt, diese Tickets unmittelbar nach Anzeige des Abhandenkommens zu sperren. Im Fall des Abhandenkommens eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets kann nach Anzeige des Abhandenkommens, Sperrung des Tickets und Legitimationsprüfung des Kunden eine Neuausstellung des Tickets erfolgen. Für die Neuausstellung wird vom FCK eine Bearbeitungsgebühr nach der jeweils gültigen Preisliste des FCK erhoben. Bei missbräuchlichen Anzeigen eines Abhandenkommens erstattet der FCK Strafanzeige. Eine Neuausstellung abhandengekommener Tickets, die keiner elektronischen Zugangskontrolle unterliegen, kann aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht vorgenommen werden.
8. Rücknahme und Erstattung der Tickets
8.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn der FCK Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312 c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312 c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den FCK bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.
8.2 Umtausch oder Rücknahme: Ein Umtausch oder die Rücknahme von Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Kann ein Kunde sein Ticket aus persönlichen Gründen nicht nutzen (z. B. Krankheit), ist ausnahmsweise eine Weitergabe des Tickets an einen Dritten im Rahmen der Regelung der Ziffer 9.3 zulässig.
8.3 Verlegung: Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung, insbesondere wenn ein Pflichtspiel (Ligaspiel oder Pokalspiel) zum Zeitpunkt der Ticketbestellung durch den Ligabetreiber oder Veranstalter des Wettbewerbs (UEFA, DFL, DFB, Südwestdeutscher Fußballverband) noch nicht endgültig terminiert war, behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises, es sei denn, den FCK trifft nachweislich ein Verschulden für die zeitliche oder örtliche Verlegung der Veranstaltung.
8.4 Wiederholungsspiel: Im Fall eines Wiederholungsspiels gilt das Wiederholungsspiel als neue Veranstaltung; das Ticket für die ursprüngliche Veranstaltung besitzt hierfür keine Gültigkeit und der Kunde hat keinen Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Entschädigung.
8.5 Spielabsage und Zuschauerausschluss: Bei ersatzloser Absage der Veranstaltung oder bei einer Veranstaltung, die nach Maßgabe eines zuständigen Verbandes oder einer zuständigen Behörde ganz oder zum Teil unter Ausschluss von Zuschauern stattfindet, ist der FCK berechtigt, vom Vertrag über den Erwerb eines oder mehrerer Tickets für das betroffene Spiel zurückzutreten bzw. Dauerkarten zu sperren. Die betroffenen Kunden erhalten gegen Vorlage des Tickets bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung an den FCK nach Wahl des FCK entweder den entrichteten Ticketpreis – im Fall von Dauerkarten anteilig – erstattet oder einen Gutschein im Wert des entsprechenden Ticketpreises zur Einlösung in den angegebenen Fanshops des FCK; Service- und/oder Versandgebühren werden nicht erstattet.
9. Nutzung und Weitergabe der Tickets
9.1 Sinn und Zweck: Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch im Fritz-Walter-Stadion, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Trennung von Fans der aufeinandertreffenden Mannschaften und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen und zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der Fans mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen, liegt es im Interesse des FCK und der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.
9.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf der Tickets erfolgt daher ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf der Tickets durch den Kunden ist untersagt. Der kommerzielle und gewerbliche Ticketverkauf bleibt allein dem FCK vorbehalten. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, a) Tickets öffentlich, bei Auktionen (insbesondere im Internet, z. B. bei eBay) und/oder bei nicht vom FCK autorisierten Verkaufsplattformen (z. B. viagogo, seatwave, StubHub etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen, b) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 10% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig, c) Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl, sei es an einem Spieltag oder über mehrere Spieltage verteilt, weiterzugeben, d) Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben, e) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des FCK kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets, f) Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Stadionverbot besteht, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste, g) Tickets an Fans von Gastklubs weiterzugeben, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste.
9.3 Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 9.2 vorliegt und der Kunde den Zweiterwerber und neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB ausdrücklich hinweist und der Zweiterwerber mit der Geltung dieser ATGB zwischen ihm und dem FCK einverstanden ist. Auf Verlangen des FCK ist der bisherige Ticketinhaber dazu verpflichtet, Name, Anschrift und Geburtsdatum des neuen Ticketinhabers mitzuteilen.
9.4 Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe: Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelungen in Ziffer 9.2 und/oder sonstiger unzulässiger Weitergabe von Tickets ist der FCK berechtigt, a) Tickets, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 9.2 dieser ATGB verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern, b) die betroffenen Tickets zu sperren und dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zum Fritz-Walter-Stadion zu verweigern bzw. ihn aus dem Fritz-Walter-Stadion zu verweisen, c) betroffene Kunden vom Ticketverkauf für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch bis fünf Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse, d) im Falle einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 9.2 a) und/oder 9.2 b) von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns nach Maßgabe von Ziffer 13 zu verlangen, e) betroffenen Kunden eingeräumte Vorzugsrechte, z. B. die mit der Mitgliedschaft beim FCK verbundenen Vorzugsrechte, nicht länger zu gewähren und/oder betroffenen Kunden die Mitgliedschaft beim FCK zu kündigen, und/oder f) in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung des Namens des Kunden zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in Zukunft zu verhindern. Weitere zivil- und/oder strafrechtliche Konsequenzen bleiben von den Berechtigungen gemäß Ziffer 9.4 a) bis f) unberührt.
10. Zutritt zum Fritz-Walter-Stadion und Verhalten im Fritz-Walter-Stadion
10.1 Stadionordnung: Der Zutritt zum Fritz-Walter-Stadion einschließlich der dem Fritz-Walter-Stadion angeschlossenen Außenanlagen (in dem der Stadionordnung beigefügten Lageplan mit einer durchgehenden Linie gekennzeichnet) unterliegt der am Fritz-Walter-Stadion ausgehängten Stadionordnung. Die Stadionordnung ist Bestandteil dieser ATGB und ist in der jeweils gültigen Fassung jederzeit einsehbar auf der Internetseite www.fck.de. Spätestens mit Zutritt zum Stadionbereich erkennt jeder Ticketinhaber die Stadionordnung an und akzeptiert diese als für sich verbindlich. Die Stadionordnung gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser ATGB.
10.2 Hausrecht: Die Wahrnehmung des Hausrechts steht dem FCK oder von dem FCK beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen des FCK, des Sicherheits- und Ordnungsdienstes, der Polizei sowie weiteren Sicherheitsträgern im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstaltung, ist stets Folge zu leisten.
10.3 Zutrittsrecht: Ein Ticketinhaber ist nur zum Stadionzutritt berechtigt, wenn er ein Besuchsrecht gemäß Ziffer 2.6 erworben hat, d. h. insbesondere ein gültiges bzw. elektronisch freigeschaltetes Ticket besitzt und einen gültigen zur Identifikation geeigneten Ausweis mit sich führt. Beide Dokumente sind auf Verlangen des FCK und der von ihm beauftragten Dritten (insbes. des Sicherheits- und Ordnungsdienstes) vorzuzeigen. Der Zutritt zum Fritz-Walter-Stadion kann dennoch verweigert werden, wenn a) der Kunde sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Stadionbereichs am Stadioneingang und/oder im Stadioninnenraum einer vom FCK und der von ihm beauftragten Dritten (insbes. des Sicherheits- und Ordnungsdienstes) vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen, b) der Kunde im Rahmen derselben Veranstaltung den umgrenzten Stadionbereich bereits einmal betreten und anschließend (ohne elektronisches Auschecken) wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert das Ticket seine Gültigkeit, und/oder c) der Ticketinhaber nicht mit demjenigen Kunden personenidentisch ist, der auf dem Ticket als derjenige Kunde vermerkt ist (z. B. im Fall von personalisierten Tickets), der das Ticket vom FCK oder seinen autorisierten Vorverkaufsstellen erworben hat, es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Weitergabe nach Ziffer 9.3 vor. Kindern von 0-6 Jahren ist der Zutritt zum Bereich der Fanplätze (Kategorie 7 im Stadionplan) untersagt. Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung.
10.4 Platzzuweisung: Jeder Ticketinhaber hat denjenigen Platz im Fritz-Walter-Stadion einzunehmen, der auf seinem Ticket vermerkt ist bzw. für den sein Ticket Geltung hat. Davon abweichend ist er auf Anordnung des FCK, des Sicherheits- und Ordnungsdienstes oder der Polizei verpflichtet, einen anderen Platz einzunehmen, sofern dies aufgrund eines gewichtigen sachlichen Grundes (z. B. Sicherheitsaspekte, Bau- und Instandsetzungsmaßnahmen) erforderlich ist; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
10.5 Sichtbehinderungen: Baulich sichteingeschränkte Tickets sind im gesamten Fritz-Walter-Stadion als solche gekennzeichnet.
10.6 Fanbereiche: a) Die Blöcke 5 bis 10 der Westtribüne sowie ggf. weitere einzeln zugewiesene Blöcke bzw. Tribünenbereiche sind der Heimbereich der Fans des FCK („Heimfans“) im Fritz-Walter-Stadion („Heimfanbereich“). Da der FCK aus Sicherheitsgründen zur Trennung der Fans gegnerischer Mannschaften verpflichtet ist, ist Fans der jeweiligen Gastmannschaft oder Personen, die aufgrund ihres Verhaltens oder äußeren Anscheins als Fans der Gastmannschaft angesehen werden können („Gastfans“), aus Sicherheitsgründen der Zutritt zum und/oder der Aufenthalt im Heimfanbereich nicht gestattet. Diese Regelung kann, je nach Sicherheitslage, auch auf den neutralen Zuschauerbereich (Blöcke 1 bis 4, 11 bis 16, 19 bis 22) ausgeweitet werden. Der FCK, der Sicherheits- und Ordnungsdienst und die Polizei sind berechtigt, Gastfans, auch wenn sie im Besitz eines gültigen Tickets sind, den Zutritt zum Heimfanbereich oder ggf. auch neutralen Zuschauerbereich zu verweigern und/oder die Gastfans aus dem Heimfanbereich oder ggf. auch neutralen Zuschauerbereich zu verweisen und, falls noch ausreichend Platz vorhanden ist, in den Gastfanbereich (Blöcke 17 und 18 der Osttribüne) des Fritz-Walter-Stadions zu bringen bzw. bringen zu lassen. Kann kein anderer geeigneter Platz angeboten werden, kann der betroffene Gastfan aus dem Fritz-Walter-Stadion verwiesen und/oder der Zutritt zum Fritz-Walter-Stadion verweigert werden; für diesen Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung. b) Es ist verboten, sich als Heimfan im Gastfanbereich des Fritz-Walter-Stadions (Blöcke 17 und 18 der Osttribüne) aufzuhalten bzw. zu verweilen. Ferner ist im Gastfanbereich das Präsentieren von Fanartikeln oder -utensilien des FCK untersagt. Der FCK, der Sicherheits- und Ordnungsdienst und die Polizei sind berechtigt, Personen, die als Heimfans zu erkennen sind oder durch ihr Verhalten auffallen, auch wenn sie im Besitz eines gültigen Tickets sind, den Zutritt zum Gastfanbereich zu verweigern und/oder die Heimfans aus dem Gastfanbereich zu verweisen. Kann kein anderer geeigneter Platz angeboten werden, kann der betroffene Heimfan aus dem Fritz-Walter-Stadion verwiesen und/oder der Zutritt zum Fritz-Walter-Stadion verweigert werden; für diesen Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung. c) Bei nicht ausverkauftem Gastfanbereich und nach Abstimmung mit dem jeweiligen Gastklub sowie mit der Polizei, behält sich der FCK vor, bestimmte Bereiche des Gastfanbereichs auch für Fans des FCK zugänglich zu machen.
10.7 Ungebührliches Verhalten: Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Fritz-Walter-Stadion einschließlich der dem Fritz-Walter-Stadion angeschlossenen Außenanlagen (in dem der Stadionordnung beigefügten Lageplan mit einer durchgehenden Linie gekennzeichnet) so zu verhalten, dass die Rechtsgüter der Klubs, der Spieler, der Zuschauer und allen anderen bei Veranstaltungen im Stadion anwesenden Personen möglichst nicht beeinträchtigt und/oder gefährdet werden. Diese Verhaltensregel bezweckt auch die Vermeidung von materiellen und immateriellen Schäden des FCK und/oder Gastklubs durch die Verhängung sog. Verbandsstrafen durch die UEFA-, DFB- oder Südwestdeutscher Fußballverband-Sportgerichtsbarkeit wegen des Fehlverhaltens von Heim- und/oder Gastfans. Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern bzw. Kunden gegen die Verhaltensregeln und Verbote aus der Stadionordnung und/oder gegen die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregelungen, die im gesamten Stadionbereich gelten sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich beschränkt, ebenfalls bei vom FCK veranstalteten bzw. organisierten Fahrten/An- und Abreisen zu Spielen (Heim- und Auswärtsspiele) oder sonstigen Veranstaltungen des FCK sind der FCK, die Polizei und/oder der Sicherheits- und Ordnungsdienst berechtigt, entschädigungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden mitgeführte Gegenstände zu beschlagnahmen und/oder Ticketinhabern bzw. Kunden den Zutritt zum Stadionbereich und/oder dem sonstigen Veranstaltungsort zu verweigern und/oder sie des Fritz-Walter-Stadions und/oder des sonstigen Veranstaltungsorts bzw. Platzes zu verweisen. Stadionverweisungen und Zutrittsverweigerungen können vom FCK, vom Sicherheits- und Ordnungsdienst und/oder der Polizei auch gegenüber Personengruppen ausgesprochen werden, wenn konkrete Verstöße einzelnen Personen nicht zugeordnet werden können, das Verhalten aber den Gruppenmitgliedern insgesamt zugerechnet werden kann. Insbesondere gelten die folgenden Verhaltensregeln für alle Ticketinhaber und/oder Kunden: a) Es ist untersagt, ohne entsprechende Erlaubnis das Spielfeld zu betreten und/oder Absperrgitter bzw. die Umfriedung des Stadioninnenraums zu besteigen oder zu passieren. b) Es ist untersagt, offensichtlich unter Alkoholeinfluss zu stehen, offensichtlich unter Drogeneinfluss zu stehen, sich zu vermummen, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider der öffentlichen Ordnung zu verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erwecken. c) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Waffen jeder Art (auch Mundschutz), Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können, ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen aller Materialien, Dosen oder sonstige aus zerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen und/oder -pulver, bengalische Feuer und andere pyrotechnische Gegenstände und Stoffe bzw. Stoffgemische, Laser-Pointer, Videokameras (auch GoPro Kameras), Fotoapparate/-kameras mit Wechselobjektiven und Spiegelreflexkameras sowie Kameraausrüstungen (u. a. Fotokoffer, Stative und insbesondere Teleobjektive), Powerbanks, Selfiesticks, Aufkleber jeglicher Art, sperrige Gegenstände, Regenschirme (insbesondere Stockregenschirme) im Heimfanbereich (Blöcke 5 bis 10 der Westtribüne) und Gastfanbereich (Blöcke 17 und 18 der Osttribüne), nicht im Fritz-Walter-Stadion erworbene Getränke und Speisen, illegale Drogen, Kleidungsstücke (z. B. Sturmhaube, Schlauchschal) und sonstige Utensilien, die offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden, Tiere (Ausnahme: Blindenhunde nach vorheriger Absprache und mit Genehmigung) sowie sonstige Gegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit im und rund um das Fritz-Walter-Stadion, andere Besucher, Spieler und/oder Offizielle zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen. Weitere Gegenstände können über die Bestimmungen der Stadionordnung von der Mitnahme ins Fritz-Walter-Stadion ausgeschlossen werden. d) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände, Materialien und/oder Medien mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Rassistische, fremdenfeindliche, homophobe, gewaltverherrlichende, antisemitische, diskriminierende, ausländerfeindliche, rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände, Materialien und/oder Medien aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und/oder Flugblätter; entsprechendes gilt insbesondere auch für Kleidung (z. B. mit Schriftzügen und/oder Symbolen wie Thor Steinar, Consdaple etc.), und/oder Körperschmuck (einschließlich Tätowierungen), die bzw. der Schriftzüge oder Symbole mit eindeutiger rassistischer, fremdenfeindlicher, homophober, gewaltverherrlichender, antisemitischer, diskriminierender, ausländerfeindlicher sowie rechts- und/oder linksradikaler Tendenz/Inhalten aufweisen bzw. aufweist. Weitere Gegenstände können über die Bestimmungen der Stadionordnung von der Mitnahme ins Fritz-Walter-Stadion ausgeschlossen werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Bereich des Fritz-Walter-Stadions verboten. e) Der Aufenthalt im Fritz-Walter-Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten ist nur mit vorheriger Zustimmung des FCK und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne vorherige Zustimmung durch den FCK ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht-kommerziellen Verwendung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des FCK. In jedem Fall ist es untersagt, ohne Zustimmung des FCK Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen, live oder zeitversetzt zu übertragen und/oder im Internet, insbesondere auf Social Media Plattformen und/oder Apps und/oder anderen Medien (einschließlich Mobile Devices wie z. B. Smartphones, Tablets etc.) öffentlich wiederzugeben und/oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten benutzt werden, dürfen ohne vorherige Zustimmung des FCK oder eines vom FCK autorisierten Dritten nicht in das Fritz-Walter-Stadion gebracht werden. Der FCK weist darauf hin, dass die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH berechtigt ist, unter Verstoß gegen diese Bestimmung übertragene und/oder öffentlich wiedergegebene Aufnahmen zu löschen oder löschen zu lassen. Der FCK weist weiter darauf hin, dass die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH ermächtigt werden kann, darüberhinausgehende Ansprüche des FCK gegen den Zuschauer im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen. f) Handlungen, die zu einer direkten oder indirekten kommerziellen Assoziation mit dem FCK, dem DFL Deutsche Fußball Liga e.V., der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, dem Deutschen Fußball Bund e.V., der Veranstaltung oder Teilen davon führen können, sind im gesamten Stadionbereich ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch den FCK oder vom FCK autorisierten Dritten verboten. Es ist insbesondere untersagt, im Stadionbereich (i) eine derartige Assoziation durch unerlaubte Nutzung von Logos oder sonstigen Kennzeichen anderweitig herzustellen oder dies zu versuchen, (ii) gezielt kommerzielle Werbung aller Art zu betreiben, z.B. Werbebroschüren oder andere schriftliche Informationen zu verteilen, die ein Geschäft, eine Sache oder eine Dienstleistung betreffen, (iii) Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung, Werbeartikel, Fanartikel oder sonstige (kommerzielle) Gegenstände oder (Dienst-)Leistungen anzubieten, zu verkaufen oder mit Verkaufsabsicht mit sich zu führen. g) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist das Mitführen folgender Gegenstände im gesamten Stadionbereich nur mit vorheriger Zustimmung des FCK erlaubt: Fahnen- (sogenannte „große Schwenkfahnen“), Transparent- und Doppelhalterstangen, die länger als 2,0 Meter sind und/oder deren Durchmesser größer als 3,0 cm ist und/oder welche nicht aus Plastik/PVC-Leerrohr („einsehbar“) bestehen, Spruchbänder, mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente (z. B. Trommeln und Trillerpfeifen) und/oder Geräte zur Geräusch- und/oder Sprachverstärkung (z. B. Megafone).
10.8 Sanktionen bei verbotenem Verhalten: Bei Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 10.7 dieser ATGB, bei Verstößen gegen die Verbote aus der Stadionordnung, bei Handlungen nach §§ 3, 27 des Versammlungsgesetzes, bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Fritz-Walter-Stadions kann der FCK ergänzend zu den unmittelbaren Sanktionen gemäß Ziffer 10.7, Absatz 1 dieser ATGB entsprechend der Regelung in Ziffer 9.4 und/oder Ziffer 3.3 dieser ATGB die dort aufgeführten Maßnahmen (Sanktionen) gegen den betroffenen Kunden bzw. Ticketinhaber treffen.
10.9 Stadionverbote: Bei Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 10.7, bei Verstößen gegen die Verbote aus der Stadionordnung, bei Handlungen nach §§ 3, 27 des Versammlungsgesetzes, bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Stadions kann ergänzend zu den unmittelbaren Sanktionen gemäß Ziffer 10.7, Absatz 1 und den Sanktionen gemäß Ziffer 10.8 ein auf das Fritz-Walter-Stadion beschränktes Stadionverbot, in besonders schwerwiegenden Fällen auch ein bundesweit wirksames Stadionverbot, ausgesprochen werden. In diesem Zusammenhang gilt die DFB-Richtlinie zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten in der jeweils gültigen Fassung (abrufbar unter http://fck.de/de/1-fc-kaiserslautern/fans/stadionverbots-kommission.html).
10.10 Regress: Für Verstöße einzelner oder mehrerer Zuschauer gegen die Regelungen in Ziffer 10.7, insbesondere für das Mitführen und Benutzen von pyrotechnischen Gegenständen (insbesondere bengalische Feuer) und/oder das Werfen von Gegenständen, kann der FCK von den zuständigen Verbänden (Liga- bzw. Wettbewerbsveranstalter: Europäischer Fußballverband - UEFA; DFL Deutsche Fußball Liga e.V., DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, Deutscher Fußball Bund e.V., Südwestdeutscher Fußballverband) mit einer Geldstrafe oder anderen Sanktionen belegt werden. Der FCK ist berechtigt, den bzw. die hierfür nachweisbar identifizierten Verantwortlichen vollumfänglich in Regress bzw. auf Ersatz des sich aus der Sanktion resultierenden Schadens in Anspruch zu nehmen. Im Fall der Verantwortlichkeit mehrerer sind diese Gesamtschuldner im Sinne von § 421 BGB mit der Folge, dass der FCK einen einzelnen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen hinsichtlich der gesamten Geldstrafe bzw. des gesamten aus der Sanktion für den FCK entstehenden Schadens in Anspruch nehmen kann, wenn zwischen den Tatbeiträgen der einzelnen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen ein Verursachungszusammenhang bestand.
10.11 Videoüberwachung: Zur Gewährleistung bzw. Optimierung der Stadionsicherheit und einer effektiven Strafverfolgung wird das Fritz-Walter-Stadion und teilweise das Umfeld des Fritz-Walter-Stadions videoüberwacht. Darüber hinaus nutzen auch die Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden an Spieltagen Videoüberwachungsanlagen aus eigener Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Entsprechende Aufnahmen werden vom FCK vertraulich behandelt, können aber insbesondere bei Verdacht auf und/oder dem Eintritt von Straftaten als Beweismittel dienen. Bei ereignisloser Durchführung einer mittels Videokamera aufgenommenen Veranstaltung werden die Aufnahmen gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht.
11. Recht am eigenen Bild
Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Nutzung und Verwertung seines Bildes oder seiner Stimme in allen vom FCK, einem vom FCK autorisierten Dritten oder einem Mitveranstalter der entsprechenden Veranstaltung im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellte Fotografien, Liveübertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild- und/oder Tonaufnahmen, soweit nicht berechtigte Interessen des Ticketinhabers gegen eine derartige Verwendung sprechen. § 23 Abs. 2 des Kunsturhebergesetzes sowie die gesonderten Regelungen zum Datenschutz bleiben unberührt.
12. Vertragsstrafe
12.1 Voraussetzungen: a) Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB (mit Ausnahme eines Verstoßes gegen Ziffer 9.2.; siehe hierzu sogleich Ziffer 12.1.b), insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in 10.7 dieser ATGB oder gegen die Stadionordnung ist der FCK ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR gegen den Kunden zu verhängen. Etwaige Regressnahmen gegen den Kunden bzw. Ticketinhaber gemäß Ziffer 10.10 bzw. gemäß deliktsrechtlicher Vorschriften bleiben hiervon unberührt, können also ergänzend zu der Vertragsstrafe verfolgt und durchgesetzt werden. b) Für jeden schuldhaften Verstoß gegen die in Ziffer 9.2 genannten Verbote ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe, deren Höhe vom FCK nach billigem Ermessen festzusetzen ist, die höchstens jedoch 2.500,- EUR betragen darf, an den FCK verpflichtet.
12.2 Höhe: Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne, wobei klarstellend darauf hingewiesen wird, dass die Vertragsstrafe die durch den Weiterverkauf erzielten Erlöse bzw. Gewinne übersteigen kann.
13. Auszahlung von Mehrerlösen
13.1 Voraussetzungen: Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 9.2 a) und/oder 9.2 b) dieser ATGB durch den Kunden ist der FCK zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziffer 12 dieser ATGB und ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Sanktionen berechtigt, sich von dem Kunden dessen bei der unzulässigen Ticketweitergabe erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen.
13.2 Höhe und Verwendung: Maßgeblich für die Frage, ob und inwieweit die Mehrerlöse ausgezahlt werden müssen, sind die in Ziffer 12.2 dieser ATGB genannten Kriterien. Der FCK wird die abgeschöpften Mehrerlöse bzw. Gewinne sozialen Zwecken zugutekommen lassen (z. B. Förderung des Jugendfußballs).
14. Haftung
Der Aufenthalt am und im Fritz-Walter-Stadion einschließlich der dem Fritz-Walter-Stadion angeschlossenen Außenanlagen (in dem der Stadionordnung beigefügten Lageplan mit einer durchgehenden Linie gekennzeichnet) erfolgt auf eigene Gefahr. Der FCK, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Die vorstehende Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.
15. Kontakt
Rückfragen zum Ticketverkauf können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an den FCK gerichtet werden: Adresse: 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA, Fritz-Walter-Str. 1, 67663 Kaiserslautern; Telefon: 0631 3188 0; Telefax: 0631 3188 299; E-Mail: kartenservice@fck.de; Web: www.shop.fck.de. Die Europäische Union bietet unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Plattform, an die sich der Kunde wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln. Der FCK nimmt an einem Streitbelegungsverfahren nicht teil.
16. Datenschutz
Sämtliche vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden vom FCK unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt.
17. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand,
17.1 Rechtswahl: Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
17.2 Erfüllungsort: Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz des FCK.
17.3 Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Kaiserslautern. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls Kaiserslautern vereinbart.
18. Ergänzungen und Änderungen
Der FCK ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden (Dauer-)Schuldverhältnissen berechtigt, diese ATGB und/oder die jeweils gültigen Preislisten des FCK mit einer Frist von sechs Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – per E-Mail bekannt gegeben. Genehmigt der Kunde die Ergänzungen bzw. Änderungen nicht oder widerspricht er den Ergänzungen bzw. Änderungen, sofern vorgesehen, innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen, hat der FCK das unter Ziffer 3.2 genannte Recht zur ordentlichen Kündigung. Eine Genehmigung oder aber ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die in Ziffer 15 dieser ATGB genannten Kontaktadressen zu richten.
19. Schlussklausel
Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.
Stand: Juni 2023